Erlasse und Schreiben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bezüglich der Aufstellung von Spritzenautomaten in NRW

Schreiben des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 14. Februar 2020 (PDF-Datei)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.

Schreiben des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 28. November 2011 (PDF-Datei)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.

Schreiben des Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 13. August 2004 (PDF-Datei)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.

Schreiben des Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 10. August 1999 (PDF-Datei)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.

Schreiben des Regierungspräsident Düsseldorf an die Oberstadt- und Oberkreisdirektoren vom 10. August 1990 (PDF-Datei)
Stellungnahme des Regierungspräsidenten zu strafrechtliche Problemen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Spritzenautomaten

Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Juli 1988 (PDF-Datei)
Erlass zur Einführung des Spritzenautomaten-Porjekts zur Kenntnis an die Oberkreis- und Oberstadtdirektoren, Gesundheitsämter und Bezirksregierungen.

Anweisung des Regierungspräsidenten Düsseldorf an den Oberstaddirektor Krefeld auf Genehmigung von Spritzenautomaten vom 18. Dezember 1989 mit folgenden Kernaussagen (PDF-Datei):

  • Die Nichterteilung einer Genehmigung aus Gründen der Gefahr für Leben und Gesundheit und Mißbrauch durch Jugendliche ist rechtswidrig
  • Die Ablehnung wegen Verstoßes gegen §13 Abs. 4 BauO NW ist zweifelhaft, da der Spritzenautomat nur ein Warenautomat und keine Werbeanlage ist
  • Die Automaten haben als Mittel zur Aidsbekämpfung eine große Bedeutung und sind daher von herausragendem öffentlichen Interesse.

Schreiben des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das Gesundheitsamt Dortmund vom 17. November 1989 (PDF-Datei)
Wegen der ungeklärten Standortfrage in Dortmund: Sollte vor Ort kein einvernehmlicher Standort für die Aufstellung von Spritzenautomaten gefunden werden, wird der Minister den Regierungspräsident mit der Klärung der Standortfrage beauftragen.

Schreiben des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Staatsanwaltschaft Dortmund vom Juli 1989 PDF-Datei)
Stellungnahme des Gesundheitsministers zu strafrechtlichen Bedenken gegen die Abgabe von Einmalspritzen durch Automaten.

Schreiben des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Oberkreis- und Oberstadtdirektoren vom 3.März 1989 (PDF-Datei)
Rundschreiben des ehemaligen Ministers Hermann Heinemann an die Oberkreis- und Oberstadtdirektoren mit Begründung, warum er sich zur Einrichtung des Spritzenautomaten-Projekts in NRW entschlossen hat. Er bittet darum, die Drogenberatungsstellen und Aidshilfen bei der Aufstellung von Spritzenautomaten zu unterstützen.

Schreiben des Innenministers an die Polizeibehörden vom 31. Januar 1989 (PDF-Datei)
Rundschreiben des Innenministers an die Polizeibehörden mit den Erlassen des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW zum Spritzenautomaten-Projekt.