Substitution in Haft

Rechtliche Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung in Haft sind das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger und z.T. landeseigene Verwaltungsvorschriften. In Nordrhein-Westfalen wurden 2010 die Ärztlichen Behandlungsempfehlungen zur medikamentösen Therapie der Opioidabhängigkeit im Justizvollzug (zuletzt aktualisiert im Dezember 2018) herausgegeben. Dies führte zu einem erheblichen Ausbau des Substitutionsangebots im nordrhein-westfälischen Vollzug. Aktuell sind rund 40 Prozent der opioidabhängigen Inhaftierten in NRW substituiert.

In welchen Fällen und wie lange substituiert werden soll, entscheiden die Anstaltsärzt*innen im Einzelfall. Die Behandlung der Heroinsucht mit Ersatzmitteln kann je nach medizinischer Indikation befristet oder unbefristet sein. Sie erfolgt als Entzugsbehandlung nach Haftantritt, als Fortführung einer bereits vor der Haft begonnenen Substitution, als Erstbehandlung in der Haft oder zur Vorbereitung auf eine Dauersubstitution nach der Entlassung.

Anerkannte Indikationen sind die Stabilisierung des Gesundheitszustands bei bestehender Drogenabhängigkeit, die Unterstützung der Behandlung einer zusätzlichen schweren Erkrankung (z. B. HIV, chronische Hepatitis B oder C) bei bestehender Drogenabhängigkeit sowie die Verringerung der Risiken einer Opiatabhängigkeit während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Substituiert werden kann auch kurzfristig: zur Vorbereitung der Entlassung, als medikamentengestützter Entzug und auf Transport.

Die Substitution ist grundsätzlich in allen Haftanstalten in NRW möglich. Als Substitutionsmittel kommen Methadon, Polamidon® und Buprenorphin zum Einsatz. Die psychosoziale Begleitung erfolgt durch interne und externe Berater*innen.

Weiterführende Informationen für Mitarbeiter*innen des Justizvollzugs und externe Beratungsstellen bietet der Leitfaden "Substitutionsbehandlung im Strafvollzug" der Deutschen Aidshilfe und für Gefangene die Broschüre "Substitution in Haft – Deine Rechte, deine Möglichkeiten".