2023-07-01: Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig

BundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht hat am 20. Juni in seinem Urteil entschieden, dass die landesrechtlichen Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Vergütung für inhaftierte Menschen im Strafvollzug verfassungswidrig sind. Die Bundesländer sind jetzt aufgefordert, ihre Landesstrafvollzugsgesetze hinsichtlich des Urteils zu überprüfen und ihr Vergütungssystem für Menschen in Haft anzupassen. Dabei sollen die Länder auch eine Verbesserung der Entgelte für Gefangenenarbeit fördern. Damit verbunden ist die Weiterentwicklung von Behandlungsmaßnahmen und wirksamer Resozialisierung auf Basis aktueller Forschung im Vollzug. Bisher fand in beiden Bundesländern keine kontinuierliche, wissenschaftlich begleitete Evaluation der Resozialisierungswirkung von Arbeit und deren Vergütung statt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) begrüßt dieses Urteil: zur Pressemitteilung.