Substitutionsbehandlung vorübergehend flexibilisiert

Corona und Substitution24. April 2020 – Der Substitutionsbehandlung kommt in der aktuellen Coronakrise eine besondere Bedeutung zu, dies wurde mittlerweile von zahlreichen Verbänden und Akteuren wie der Bundesdrogenbeauftragten, der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) oder dem Fachverband Drogen- und Suchthilfe (fdr) bekräftigt. Für bereits substituierte Patient*innen ist die Substitution dringend aufrechtzuerhalten, bei bestmöglicher Wahrung von Abstands- und Schutzmaßnahmen, und der Zugang für bislang nicht substituierte drogengebrauchende Menschen, die nun durch den Wegfall irregulärer Verdienstmöglichkeiten und den Einbruch des Schwarzmarkts in neue Notlagen geraten sind, ist zu schaffen. Die Verschreibung und Abgabe von Substitutionsmedikamenten wurde nun vorübergehend erleichtert, wie die Deutsche Aidshilfe berichtet.

Folgende vorübergehende Änderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wurden erlassen:

  • Substitutionsärzt*innen ohne Fachkunde dürfen ab sofort mehr als zehn Patient*innen behandeln und dies auch über einen längeren Zeitraum als bisher.
  • Patient*innen, die das Substitutionsmedikament bisher nur im Ausnahmefall für bis zu zwei Tage pro Woche mit nach Hause nehmen durften (Take-Home-Vergabe), können dies nun für bis zu vier mal zwei Tage pro Woche tun. Hiermit schafft man auch Kapazitäten für neue Patient*innen.
  • Substitutionsärzt*innen dürfen einem größeren Personenkreis Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tagen verschreiben, auch ohne persönliche Konsultation. Das heißt: Patient*innen müssen nicht mehr in die Praxen kommen; dies entlastet beide Seiten und verringert das Übertragungsrisiko.
  • Apotheken können Boten einsetzen, um Patient*innen ihr Substitutionsmedikament nach Hause zu bringen, wo es dann unter Sicht eingenommen wird. So können Menschen in häuslicher Isolation oder Quarantäne versorgt werden.
  • Apotheken können ab sofort auch Substitutionsmittel anderer Firmen mit gleichem Wirkstoff abgeben. Hiermit soll eine Versorgung bei Engpässen sichergestellt werden.

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