RKI-Studie: Große Unterschiede bei HIV-, HCV-Behandlung und Opioid-Substitutionstherapie unter Gefangenen in Deutschland

Spritzen2. Mai 2018 - Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis C [HCV] sind ebenso wie Suchterkrankungen unter Inhaftierten weitaus häufiger verbreitet als in der Allgemeinbevölkerung – soweit bekannt. Bisher nicht systematisch erfasst wurde, in welchem Ausmaß diese Erkrankungen in deutschen Justizvollzugsanstalten behandelt werden – denn Gefangene sind nicht Teil der Regelversorgung, da sie mit Haftantritt ihre Krankenversicherung verlieren; ihre Gesundheitsfürsorge unterliegt den Justizministerien der Länder. Dies bedeutet, dass sie nicht von der üblichen Gesundheitsberichterstattung erfasst werden, es gibt keine bundeseinheitlichen Standards oder Daten zur Auswertung.

Aus diesen Gründen hat das Robert Koch-Institut [RKI] in einer jüngst veröffentlichten Studie eine Sekundärdatenanalyse von Apothekenverkaufsdaten der Arzneimittel zur Behandlung von Opioidabhängigkeit, HIV- und HCV-Infektion an Justizvollzugsanstalten und Justizvollzugskrankenhäusern in ausgewählten Bundesländern durchgeführt (NRW hat an der Studie nicht teilgenommen). Eingeschlossen wurden die Verschreibungsdaten von drei Apotheken, die alle teilnehmenden Vollzugsanstalten und –krankenhäuser mit den jeweiligen Medikamenten beliefert haben, von Januar 2012 bis März 2013. Auf der Grundlage dieser Daten, der Anzahl der inhaftierten Personen und der nach aktueller Studienlage bekannten Prävalenzen berechnete das RKI die Anzahl der täglich behandelten Personen in den jeweiligen Bundesländern.

Nach den Berechnungen des RKI erhielten durchschnittlich knapp 0,4 Prozent der Gefangenen in den untersuchten Justizvollzugsanstalten eine HIV-Therapie, ca. 0,1 Prozent wurden gegen HCV behandelt, und knapp 2,2 Prozent wurden substituiert. Angesichts der Daten, die zur Prävalenz der jeweiligen Erkrankungen in Haft vorliegen (0,7 bis 1,2 Prozent HIV-Prävalenz, 14 bis 21 Prozent HCV-Prävalenz und 22 bis 30 Prozent intravenöser Konsum) scheint die HIV-Behandlung die einzige der untersuchten Therapien zu sein, die zu einem mehr oder weniger angemessenen Anteil durchgeführt wird. Neben der insgesamt niedrigen Behandlungsquoten stellte das RKI eine hohe Variation zwischen den verschiedenen Bundesländern fest.

Die Studienergebnisse deuten darauf hin, so das RKI, dass insbesondere in Hinblick auf die HCV-Behandlung und die Substitutionstherapie die Gesundheitsversorgung und –politik in deutschen Justizvollzugsanstalten nicht in Einklang mit allgemeinen Gesundheitsstandards außerhalb der Haftmauern sind, so wie es etwa die Weltgesundheitsorganisation [WHO] oder die Vereinten Nationen [UN] fordern. Abschließend weist das Robert Koch-Institut darauf hin, dass die regulierte Umgebung des Strafvollzugs trotz aller Herausforderungen grundsätzlich gute Möglichkeiten zur Behandlung von HIV, HCV und Opioidabhängigkeit sowie auch zum Vertrieb steriler Injektionsutensilien als weitere Präventionsmaßnahme bietet.

Weitere Details zu den Studienergebnissen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin unter rki.de.