Stellungnahme von JES, akzept und der Deutschen AIDS-Hilfe zum neuem Substitutionsrecht

12. Dezember 2017 - Anfang Oktober sind die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sowie die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Substitution in Kraft getreten. Der Bundesverband von JES (Junkies, Ehemalige und Substituierte) sowie die Deutsche AIDS-Hilfe haben als Patientenorganisationen den Gesetzesprozess begleitet, ebenso wie die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin und der akzept-Bundesverband. JES, Deutsche AIDS-Hilfe und akzept haben nun eine gemeinsame Stellungnahme zu den wesentlichen Änderungen durch die BtMVV-Novelle herausgegeben. Der überwiegende Teil der Gesetzesänderungen wird von den drei Verbänden positiv beurteilt. Dazu zählen insbesondere:

  • Die veränderte Zielsetzung der Substitution (die Opioidabhängigkeit wird als chronische Erkrankung anerkannt; eine Abstinenz soll weiterhin angestrebt werden, ist aber nicht mehr vorrangige und mit zeitlichen und rechtlich bindenden Vorgaben verbundene Zielsetzung)
  • Mehr Rechtssicherheit für substituierende Ärzt*innen durch Überführung vieler Regelungen (z.B. zum Beikonsum und zur Take-Home-Vergabe) in die Richtlinie der BKÄ
  • Ausweitung der Take-Home-Vergabe auf bis zu 30 Tage in begründeten Einzelfällen
  • Die begleitende psycho-soziale Betreuung [PSB] soll weiterhin regelhaft empfohlen werden, ist aber nicht mehr bindend (dies gilt jedoch erst, wenn die Ausführungsbestimmungen der Krankenkassen dem neuen Substitutionsrecht angeglichen worden sind; das wird erst 2018 der Fall sein)
  • Die Ausweitung der Konsiliarregelung (von drei auf zehn Patient*innen) sowie die Ausweitung der Einrichtungen, in denen das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden darf (stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Gesundheitsämter, staatlich anerkannte Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Alten- und Pflegeheime und Hospize)

Die vollständige Bewertung von JES, akzept und der Deutschen AIDS-Hilfe zum neuen Substitutionsrecht finden Sie hier (PDF-Datei).